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Externer Brandschutzbeauftragter für Unternehmen

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Externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen: Profitieren Sie von meinem Know-how

Ein Brandschutzbeauftragter fungiert grundsätzlich als die zentrale Ansprechperson für sämtliche anfallenden Brandschutzfragen in einem Unternehmen. Prinzipiell können alle Betriebe entsprechende Brandschutzbeauftragte bestellen. Benötigt werden sie aufgrund von Gesetzen (hier: Muster-Industriebaurichtlinie M IndBauRL, 5. 12. 3), Verordnungen (hier: Muster-Verkaufsstättenverordnung, MvkVO § 26 Abs. 2), der jeweiligen landesspezifischen Bauordnung oder auch der Gefährdungsbeurteilung seitens des Arbeitgebers. Der Brandschutzbeauftragte hat dabei die Aufgabe, den Arbeitgeber bei sämtlichen Fragen respektive Themen des präventiven, abwehrenden sowie organisatorischen Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. 

Mein Leistungsspektrum als externer Brandschutzbeauftragter im Überblick

Ich arbeite für Sie diesbezüglich als externer Brandschutzbeauftragter und übernehme diesbezüglich alle anfallenden Aufgaben nach DGUV Information 205 - 003. Dabei biete ich auszugsweise folgendes Leistungsspektrum: 

  • Beurteilung der Brandgefährdung in einem Unternehmen respektive an den Arbeitsplätzen.

  • Erstellen bzw. Fortschreiben der Brandschutzordnung.

  • Mitwirkung bei der konsequenten Einhaltung der Brandschutzbestimmungen.

  • Beratung hinsichtlich der Brandschutz Ausstattung rund um Feuerlöscheinrichtungen und funktionelle Löschmittel.

  • Prüfung und gegebenenfalls Aktualisierung von Feuerwehrplänen, Alarmplänen sowie Flucht- und Rettungsplänen.

  • Konzeptionieren, Organisieren sowie Durchführen von Räumungsübungen.

  • Beratung und Unterstützung der Führungskräfte bei den Brandschutz Unterweisungen der Mitarbeiter.

  • Aus- und Fortbildung von unternehmenseigenen Brandschutzhelfern gemäß ASR A2.2.

  • Gewährleistung der Prüfung und Wartung bzw. Instandhaltung der brandschutztechnischen Einrichtungen.

  • Mitwirkung und Unterstützung bei der Festlegung von entsprechenden Ersatzmaßnahmen Außerbetriebssetzung oder Ausfall der brandschutztechnischen Einrichtungen.

Diese Vorteile generieren Sie durch einen externen Brandschutzbeauftragten

Mit mir als externen Brandschutzbeauftragten können Sie gleich mehrere Vorteile generieren. Zum einen können so die wesentlichen Brandschutz Aufgaben zentral organisiert werden. Zum anderen können Sie bei Ihren eigenen Mitarbeitern ein Kapazitätsersparnis geltend machen und die frei gewordenen Manpower Ressourcen in Ihren Kernkompetenzen einsetzen. Außerdem beugen Sie der Gefahr von "Betriebsblindheit" vor, da ich als externer Brandschutzbeauftragter stets professionell und objektiv agiere. Zudem können Sie beim Thema Brandschutz mein Know-how und meine umfassende Expertise für Ihren Betrieb nutzen und sich diesbezüglich auch auf eine weitaus zügigere Abwicklung als bei einer internen Lösung verlassen.