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Befähigte Person für Leitern und Fahrgerüste

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Befähigte Person - Prüfung von Leitern und Fahrgerüste nach DGUV Information 208-016 (BGI 694), DGUV Information 201-011 (BGI 663) sowie BetrSichV

Leitern und Fahrgerüste kommen in nahezu jedem Unternehmen zum Einsatz. Gleichzeitig gehören sie zu den unfallträchtigsten Arbeitsmitteln, wie die gesetzlichen Unfallversicherungen immer wieder feststellen. Etwa 25.000 Unfälle gehen jedes Jahr auf das Konto von Leitern und Fahrgerüsten – und das nur im gewerblichen Bereich. In den meisten Fällen ist ein unsachgemäßer oder fahrlässiger Umgang die Unfallursache, in ca. einem Fünftel der Vorkommnisse ist der Grund jedoch in beschädigten oder abgenutzten Teilen zu suchen. Ist das der Fall, erlischt der Versicherungsschutz aufgrund der nicht wahrgenommenen Fürsorgepflicht des Unternehmers. Wie steht es um den Zustand von Leitern und Fahrgerüsten in Ihrem Betrieb?

Sachkundige Experten zur Überprüfung von Leitern und Gerüsten

Da Sicherheit auch im Arbeitsleben Vorrang genießt, regeln verschiedene Gesetze, Vorschriften und Normen die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Leitern und Fahrgerüsten. Diese Prüfung hat gemäß den Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV Information 208-016 und 201-011, früher BGI 694 und BGI 663) durch eine zertifizierte, sachkundige Person zu erfolgen, die durch die Betriebsleitung bestimmt wird. Die Unfallversicherungen sind es auch, die im Falle eines Unfalles mit einer Leiter oder einem Fahrgerüst als Beweismittel für den ordnungsgemäßen Zustand des Arbeitsmittels ein aktuelles Prüfprotokoll anfordern.

Jährliche Prüfung ist gesetzliche Pflicht

Neben der DGUV finden sich auch in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) entsprechende Regelungen. So schreibt etwa § 14 die Häufigkeit der erforderlichen Überprüfungen durch eine sachkundige Person vor: Neben den regelmäßigen Sichtkontrollen (etwa direkt vor der Nutzung einer Leiter) muss eine jährliche Expertenkontrolle durch zertifizierte Personen mit der erforderlichen Fachkenntnis durchgeführt werden.

Unsere Leistungen

Die vom Gesetzgeber geforderten Überprüfungen übernehmen unsere speziell geschulten und zertifizierten Experten gern für Sie – kompetent, umsichtig, schnell, unkompliziert und der geltenden Betriebssicherheitsverordnung entsprechend.

Die Überprüfung beinhaltet:

  • Überprüfung von Leitern und Tritten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Regelungen

  • Überprüfung von Fahrgerüsten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Regelungen

  • Überprüfung von Steigleitern auf ihren ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Regelungen

Ein ausführlicher Dokumentationsbericht bescheinigt Ihnen den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Leitern und Fahrgerüste und damit deren Unbedenklichkeit. In diesem Fall besiegeln wir das Ergebnis zudem mit dem Aufbringen einer Prüfplakette. Gegebenenfalls listet das Protokoll gefundene Beschädigungen auf und liefert Ihnen Vorschläge zur ihrer Beseitigung.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Durchführung von notwendigen Instandsetzungsarbeiten.