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Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen

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Arbeitgeber hat die Planungspflicht

Als Arbeitgeber sind Sie laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Sicherheit der Belegschaft zu planen. Ziel dieser Planung ist die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten des Unternehmens sowie von allen Personen, die im Auftrag externer Unternehmen Arbeiten in Ihrem Betrieb durchführen. Im Rahmen der Betriebsbegehung identifizieren Sie alle arbeitsbedingten Gefährdungen, um im Anschluss daran entsprechende Arbeitschutzmaßnahmen zu planen.

Rechtssichere Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Vorgaben für den Arbeitsschutz finden Sie in verschiedenen Gesetzen und Regelungen. Als Grundlage dient das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Ergänzende Regelungen sind in verschiedenen Vorschriften hinterlegt. Dazu zählen die Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sowie branchenbezogene Vorgaben von Berufsgenossenschaften.

Aufgrund der verschiedenen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ist der Arbeitsschutz oft sehr komplex und für die rechtssichere Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen umfassendes Wissen und Erfahrung erforderlich. Beschäftigen Sie im Unternehmen keine speziellen Arbeitsschutzfachleute mit entsprechender Ausbildung, ist die Beauftragung externer Spezialisten oft sinnvoll.

Denken Sie an besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer

Die geplanten Arbeitsschutzmaßnahmen orientieren sich an der Gesamtbelegschaft. Vergessen Sie keinesfalls die im Besonderen schutzbedürftigen Mitarbeiter. Denn für diese sind zusätzliche Maßnahmen zu planen, die auf der Grundlage besonderer Gesetze aufbauen.

  • Jugendarbeitsgesetz für jugendliche Auszubildende unter 18 Jahren

  • Mutterschutzgesetz für werdende Mütter

  • 9. Sozialgesetz (SGB IX) und andere für schwerbehinderte Beschäftigte

Objektive und professionelle Bewertung der Risiken essenziell

Bevor Sie mit der Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen starten, ist eine objektive und professionelle Risikobewertung unverzichtbar. Nur so erhalten Sie eine aussagekräftige Gefährdungsbeurteilung der verschiedenen Arbeitsplätze im Unternehmen. Die Begleitung der Betriebsbegehung durch einen externen Experten ist in vielen Fällen hilfreich, da diese speziell ausgebildeten und sehr erfahrenen Spezialisten unvoreingenommen sind und dadurch Situationen verifizieren, die Betriebsangehörigen entgehen.

Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung und umfassendem Know-how bei der Betriebsbegehung und bei der professionellen Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch.